Studienvorbereitende Ausbildung (SVA)

IMG_0639Die studienvorbereitende Abteilung ist eine Förderung für besonders Motivierte und Interessierte. Kostenfreier Theorieunterricht, Auftrittsmöglichkeiten und der Austausch untereinander motiviert und kann auf einen Leistungskurs in der Schule oder ein angedachtes Musikstudium vorbereiten.

Ab Oktober 2024 erhalten alle aufgenommenen SVA-Schüler*innen 15 min. Unterricht in ihrem Hauptfach zur besonderen Förderung kostenfrei!

Richtlinien zur Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) an der Musikschule Hemmingen

Die Studienvorbereitende Ausbildung – gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst – dient der intensiven Vorbereitung eines Studiums an einer Musikhochschule.

Umfang und Struktur der SVA an der Musikschule Hemmingen entsprechen den Richtlinien des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.

Teilnahmebedingungen

1.1.   Eine Teilnahme an der SVA ist auch für Schüler/innen möglich, die ihren Instrumental- oder Vokalunterricht nicht an der Musikschule Hemmingen erhalten.
1.2.   Die Schüler/innen müssen sich vor der Aufnahme in die SVA einer Prüfung unterziehen.
1.3.   Die Musikschule Hemmingen gibt den Termin der Aufnahmeprüfung auf ihrer Homepage und in der örtlichen Presse bekannt.
1.4.   Die schriftliche Anmeldung zur Aufnahme in die SVA muss der Musikschule spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.
1.5.   Die Ausbildungszeit in der SVA beträgt maximal sechs Jahre.
1.6.   Folgender Fächerkanon ist verbindlich für alle Schüler/innen in der SVA:

  • Wöchentlicher Unterricht (in der Regel 45 Minuten) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach
  • Unterricht in Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie im Umfang von jährlich mindestens 30 Unterrichtseinheiten (entspricht einer Jahreswochenstunde)
  • Die regelmäßige Teilnahme an einem Ensemblefach (Kammermusik, Orchester, Chor etc.) ist erforderlich.

1.7.   Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist die Teilnahme an der SVA entgeltfrei.

 2.      Aufnahmeprüfung

2.1.   In der Aufnahmeprüfung sind im Hauptfach mindestens zwei Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen vorzutragen, welche die Vielseitigkeit des Bewerbers/der Bewerberin erkennen lassen. (Vorspieldauer mindestens 10 Minuten)  Durchgeführt wird auch eine kurze mündliche Hörprüfung, die berücksichtigt, dass möglicherweise noch keine umfangreichen theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
2.2.   Die Schüler/innen werden über die Prüfungsergebnisse informiert und hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung und Studienabsicht ausführlich beraten.

3.      Zwischenprüfungen

3.1.   Die jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen finden im Zusammenhang mit den Aufnahmeprüfungen statt.
3.2.   Für die Durchführung der Zwischenprüfungen gelten die Bestimmungen der Punkte 2.1. und 2.2.
Zusätzlich kann das instrumentale / vokale Nebenfach vorgestellt werden.
3.3.   Vor den Zwischenprüfungen ist eine Klausur in Gehörbildung und Musiktheorie durchzuführen, die je nach Ausbildungsphase elementare musiktheoretische Grundlagen behandelt. Die ausgewerteten Arbeiten werden der Prüfungskommission vorgelegt.
3.4.   Auf eine mündliche Gehörprüfung kann verzichtet werden, wenn die in der Gehörbildungsklausur erbrachten Leistungen dies rechtfertigen.
3.5.   Der Kandidat/die Kandidatin muss im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.
3.6.   Der Kandidat/die Kandidatin wird in der SVA belassen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass eine deutliche Entwicklung erkennbar ist oder die erbrachten Leistungen weiterhin im Einklang mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel stehen.

4.      Prüfungskommission

4.1.   Die Prüfungskommission besteht aus einem(r) vom Landesverband gestellten externen Prüfungsvorsitzenden, einem(r) Vertreter(in) der Schulleitung und dem(r) SVA-Fachleiter(in). Die Anwesenheit einer in beratender Funktion tätigen Fachlehrkraft für das zu prüfende Fach bzw. einer von ihr zu beauftragenden Vertretungslehrkraft muss gewährleistet sein.
4.2.   Unmittelbar nach der Prüfung informiert die Prüfungskommission den/die Kandidaten/in über das Ergebnis der Prüfung. Es findet auf Wunsch eine ausführliche Beratung hinsichtlich der gezeigten Leistungen und der möglichen Perspektiven der weiteren musikalischen Entwicklung statt.

Die nächsten Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden am Samstag, den 14.09.24 von 10:00-18:30 und ggf. zusätzlich am Freitag, den 13.09.24 von 15:00-20:00 statt.