Die studienvorbereitende Ausbildung ist eine Förderung für besonders Motivierte und Musik-Interessierte, die sich im weitesten Sinne eine musikbezogene Ausbildung oder ein Studium vorstellen können. Kostenfreier Theorieunterricht, Auftrittsmöglichkeiten und der Austausch untereinander motiviert und kann auf einen Leistungskurs in der Schule oder ein angedachtes Musikstudium vorbereiten. Mit derzeit 18 Teilnehmenden hat die Musikschule Hemmingen eine der größten und aktivsten SVA-Abteilungen von ganz Niedersachsen!
Alle SVA-Schüler*innen erhalten 15 min. Unterricht in ihrem Hauptfach zur besonderen Förderung kostenfrei!
Besonders herausragende Leistungen bei den SVA-Prüfungen können durch ein Stipendium der Eheleute-Pösse-Stiftung in Höhe von 1.000€ gefördert werden.
„Die SVA hat mich in meinen musikbezogenen Kenntnissen zutiefst bereichert und darin bestärkt, einer musikalischen Laufbahn zu folgen. Dabei war der Unterricht sowohl äußerst informativ und intensiv, als auch locker und aufgeschlossen. In angenehmer Atmosphäre konnte man ohne Druck Fragen stellen und wurde auf sympathische Art begeistert, sein Wissen zu erweitern. Durch den Einsatz von digitalen Medien wurde der Unterricht weiter bestärkt, was zusätzlich zu einem Spaßfaktor am Lernen beigetragen hat. Ich empfehle jedem, der Interesse an Musik besitzt und sich eine derartige Laufbahn für die Zukunft vorstellen kann, oder auch einfach nur in der Szene weiterbilden möchte, das Förderprogramm an der Musikschule Hemmingen unbedingt zu besuchen! Es macht Spaß, man trifft Gleichgesinnte und kann am Ende so einiges mitnehmen, was einem später auf dem Weg zum Studium oder auch in anderer musikalischer Richtung immens weiterhelfen kann!“
Lea Eichler, ehemalige Schülerin der SVA der Musikschule Hemmingen, studiert inzwischen Mediendesign an der HMTM Hannover
Die nächsten Aufnahme- und Zwischenprüfungen finden am Freitag, den 25.09.2026 von 14:00-20:00 sowie am Samstag, den 26.09.2026 von 10:00-19:00 statt.
Richtlinien zur Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) an der Musikschule Hemmingen
Die Studienvorbereitende Ausbildung – gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kunst – dient der intensiven Vorbereitung eines Studiums an einer Musikhochschule.
Umfang und Struktur der SVA an der Musikschule Hemmingen entsprechen den Richtlinien des Landesverbandes niedersächsischer Musikschulen.
Teilnahmebedingungen
1.1. Eine Teilnahme an der SVA ist auch für Schüler/innen möglich, die ihren Instrumental- oder Vokalunterricht nicht an der Musikschule Hemmingen erhalten.
1.2. Die Schüler/innen müssen sich vor der Aufnahme in die SVA einer Prüfung unterziehen.
1.3. Die Musikschule Hemmingen gibt den Termin der Aufnahmeprüfung auf ihrer Homepage und in der örtlichen Presse bekannt.
1.4. Die schriftliche Anmeldung zur Aufnahme in die SVA muss der Musikschule spätestens sechs Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen.
1.5. Die Ausbildungszeit in der SVA beträgt maximal sechs Jahre.
1.6. Folgender Fächerkanon ist verbindlich für alle Schüler/innen in der SVA:
- Wöchentlicher Unterricht (in der Regel 45 Minuten) im instrumentalen oder vokalen Hauptfach
- Unterricht in Gehörbildung/Musiklehre/Musiktheorie im Umfang von jährlich mindestens 30 Unterrichtseinheiten (entspricht einer Jahreswochenstunde)
- Die regelmäßige Teilnahme an einem Ensemblefach (Kammermusik, Orchester, Chor etc.) ist erforderlich.
1.7. Nach bestandener Aufnahmeprüfung ist die Teilnahme an der SVA entgeltfrei.
2. Aufnahmeprüfung
2.1. In der Aufnahmeprüfung sind im Hauptfach mindestens zwei Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen vorzutragen, welche die Vielseitigkeit des Bewerbers/der Bewerberin erkennen lassen. (Vorspieldauer mindestens 10 Minuten) Durchgeführt wird auch eine kurze mündliche Hörprüfung, die berücksichtigt, dass möglicherweise noch keine umfangreichen theoretischen Grundlagen vorhanden sind.
2.2. Die Schüler/innen werden über die Prüfungsergebnisse informiert und hinsichtlich ihrer weiteren Entwicklung und Studienabsicht ausführlich beraten.
3. Zwischenprüfungen
3.1. Die jährlich stattfindenden Zwischenprüfungen finden im Zusammenhang mit den Aufnahmeprüfungen statt.
3.2. Für die Durchführung der Zwischenprüfungen gelten die Bestimmungen der Punkte 2.1. und 2.2.
Zusätzlich kann das instrumentale / vokale Nebenfach vorgestellt werden.
3.3. Vor den Zwischenprüfungen ist eine Klausur in Gehörbildung und Musiktheorie durchzuführen, die je nach Ausbildungsphase elementare musiktheoretische Grundlagen behandelt. Die ausgewerteten Arbeiten werden der Prüfungskommission vorgelegt.
3.4. Auf eine mündliche Gehörprüfung kann verzichtet werden, wenn die in der Gehörbildungsklausur erbrachten Leistungen dies rechtfertigen.
3.5. Der Kandidat/die Kandidatin muss im Hauptfach ein von der Fachlehrkraft vorgeschlagenes einfaches Stück vom Blatt spielen.
3.6. Der Kandidat/die Kandidatin wird in der SVA belassen, wenn die Prüfungskommission mehrheitlich zum Urteil kommt, dass eine deutliche Entwicklung erkennbar ist oder die erbrachten Leistungen weiterhin im Einklang mit einem möglichen musikbezogenen Studium bzw. einem musikbezogenen Ausbildungsziel stehen.
4. Prüfungskommission
4.1. Die Prüfungskommission besteht aus einem(r) vom Landesverband gestellten externen Prüfungsvorsitzenden, einem(r) Vertreter(in) der Schulleitung und dem(r) SVA-Fachleiter(in). Die Anwesenheit einer in beratender Funktion tätigen Fachlehrkraft für das zu prüfende Fach bzw. einer von ihr zu beauftragenden Vertretungslehrkraft muss gewährleistet sein.
4.2. Unmittelbar nach der Prüfung informiert die Prüfungskommission den/die Kandidaten/in über das Ergebnis der Prüfung. Es findet auf Wunsch eine ausführliche Beratung hinsichtlich der gezeigten Leistungen und der möglichen Perspektiven der weiteren musikalischen Entwicklung statt.