Schutzkonzept

Musikschule Hemmingen – ein geschützter Ort!
Stand: April 2024

Präambel:

Der Schutz unserer Schüler*innen genießt in unserer Musikschule höchste Priorität. Das am Wohle der uns anvertrauten Schüler*innen orientierte Handeln und Denken ist ein zentraler Wert in der musikalisch-kulturellen Bildungsarbeit der Musikschule Hemmingen. Auch wenn wir uns alle dieser Verpflichtung bewusst sind und unseren Schutzauftrag tagtäglich mit Kompetenz umsetzen, ist eine Handreichung zum Umgang mit Grenzüberschreitungen, Diskriminierung und Gewalt von besonderer Wichtigkeit. Eine Kultur des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Wertschätzung ist der gesunde Nährboden für eine ungehinderte Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Musikschule Hemmingen setzt sich offen und sensibel mit den Themen Machtmissbrauch, psychischer, körperlicher und sexualisierter Gewalt auseinander und wendet sich gegen Tabuisierung. Derartiges Verhalten von Lehrenden wie Lernenden wird nicht geduldet und entsprechend sanktioniert. Für uns als Beschäftigte an der Musikschule Hemmingen bedeutet dies, dass wir uns jederzeit – ob im Unterricht oder in außerschulischen Begegnungen – unserer Vorbildfunktion bewusst sein müssen.

Als städtisch verantwortete Bildungsinstitution und vollausgebaute VdM-Musikschule hat die Musikschule Hemmingen hohe Standards und Qualitätsansprüche, besonders in der Kinder- und Jugendarbeit. Das vorliegende Schutzkonzept dient als Leitfaden zur klaren Regelung von Unterrichts- und Veranstaltungssituationen in der Musikschule. Als direkte Ansprechpersonen für alle Beteiligten sind je ein Vertrauenslehrer und eine Vertrauenslehrerin benannt. Der Verhaltenskodex sowie das Schutzkonzept im Ganzen wurden mit der Leitung und den Lehrkräften der Musikschule Hemmingen zusammen mit einer externen Beraterin partizipativ erarbeitet, die bei der Erstellung von Schutzkonzepten sämtlicher Einrichtungen der Stadt Hemmingen beraten hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass sich die Verhaltensregeln möglichst praxisnah an den Gegebenheiten der Musikschule orientieren, von allen Mitarbeitenden mitgetragen werden und wir als Musikschule allen Kooperationspartner*innen eine verlässliche und professionelle Bildungspartnerin sind. Alle Mitarbeitenden unserer Einrichtung und unsere Kooperationspartner*innen kennen den Inhalt von Schutzkonzept und Verhaltenskodex. Neue Mitarbeitende werden entsprechend eingewiesen. Außerdem setzen sich die Lehrkräfte regelmäßig in Teamsitzungen mit der Thematik von Grenzverletzungen und Gewalt auseinander und überprüfen die Aktualität des Schutzkonzeptes.

Das Schutzkonzept der Musikschule Hemmingen setzt auf der einen Seite auf Prävention zur Vorbeugung von Grenzverletzungen und auf der anderen Seite auf Intervention bei Verdachtsfällen.

Fabian Wankmüller

Leiter der Musikschule Hemmingen e.V.

I. Prävention:

Alle Lehrkräfte der Musikschule Hemmingen müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und dieses alle drei Jahre erneuern. Sie werden zudem mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht. Zur Prävention wurde und wird immer wieder eine eingehende Risikoanalyse durchgeführt, um den Nährboden für Grenzverletzungen möglichst kleinzuhalten sowie die Strukturen innerhalb der Musikschule und Kommunikationswege bei Grenzverletzungen stetig zu aktualisieren.

Risikoanalyse (Aufgaben der Lehrkräfte neben der Vermittlung musikalischer/instrumentaler Inhalte):

  • Welche Situationen innerhalb unserer Lehrtätigkeit könnten Anlass für eine Gefährdung sein und mit welchen Fragen müssen wir uns auseinandersetzen?
  • Was gehört zu meiner Rolle? Ich bin nicht Freundin, Elternteil, Therapeutin oder Partner*in.
  • Was bedeutet das konkret für die Nähe und für die Distanz zu meinen Schüler*innen?
    Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz zu diesen?
  • Häufig gibt es in unserem Beruf Nahtstellen beziehungsweise fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Lebensbereichen. Wie trenne ich Beruf und Privatleben?
  • Als Lehrkraft erwarte ich Respekt von meinen Schüler*innen. Verhalte auch ich mich ihnen gegenüber respektvoll?
  • Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden oder missverstanden werden?
  • Wie und wo setze ich als Lehrkraft die Grenzen, wenn ein Kind oder Jugendlicher Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden persönlichen Kontakt sucht?
  • Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt? Wie viel Nähe und Verbindlichkeit ist pädagogisch förderlich und sinnvoll?
  • Reflektiere ich mein eigenes Verhalten in Bezug auf Nähe und Distanz zu meinen Schüler*innen ausreichend?
  • In welchen Situationen sollte ich mich als Lehrkraft besonders achtsam verhalten?
  • Wie kann ich als Lehrkraft zu einem gesunden, respektvollen, offenen und sicheren Unterrichtsklima gegenüber Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen beitragen?
  • Wie verhalte ich mich, um meine Schüler*innen leistungsgerecht zu fördern, ohne das Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen? (Einsatz im Ensemble, wer darf wo mitspielen?, wer darf die 1. Stimme spielen? etc.)
  • Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken? Wie präsentiere ich mich dort? Wie viel Privates darf dort stattfinden (posten von privaten Fotos, Berichte über private Aktivitäten…)?

Handlungsgrundsätze für alle Mitarbeitenden der Musikschule Hemmingen e.V.

Im gemeinsamen pädagogischen und künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Musikschule hat eine besondere Qualität: Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Musikpädagog*innen und Schüler*innen sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Dabei spielen überaus persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel- und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle. Aus diesem Grunde müssen wir in Hinsicht auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Die im Verhaltenskodex formulierten Vereinbarungen bieten beiden Seiten Schutz: Schüler*innen vor Grenzüberschreitung und (sexualisierter) Gewalt und Lehrkräften vor unbegründeten Anschuldigungen.

Aus der Risikoanalyse ergibt sich folgender verbindlicher Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden:

1.) Selbstbestimmung und Selbstwirksamkeit

Wir fördern die freie Meinungsäußerung, Mitsprache und Partizipation der Schüler*innen im Musikschulalltag. Als Lehrende ermöglichen wir die ehrliche und offene Rückmeldung zu den Methoden und Inhalten im Unterricht. Wir informieren die Schüler*innen über Vertrauenslehrkräfte in der Musikschule. Wir sind uns bewusst, dass wir durch größere Lebenserfahrung und Fertigkeiten und durch unsere Rolle als Lehrende in einer Machtposition gegenüber den Schüler*innen stehen. In diesem Bewusstsein setzen wir uns durch unser Handeln dafür ein, dass Schüler*innen selbstbestimmt ihre musikalischen Fähigkeiten ausbauen können und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt werden. Wir wahren im Besonderen die Schutzrechte für Kinder und Jugendliche.

2.) Kommunikation

Wir verpflichten uns zum sensiblen Umgang mit Sprache, Gesten, Blicken und jeglicher Art von Kommunikation.
Wir achten auf

  • sorgsame Wortwahl
  • der Situation angemessene Stimmlage und Lautstärke
  • dem Alter der Schüler*innen angemessene Sprache
  • Verwendung gewaltfreier Sprache (Ich-Botschaften, keine Herabwürdigungen, Bloßstellung etc.)
  • Sensibilisierung für sexualisierte Sprache und unpassende Anspielungen
  • Kommunikation auf Augenhöhe

3.) Nähe und Distanz

Wir pflegen einen achtsamen Umgang mit Körpernähe und Körperberührungen, besonders in Eins-zu-Eins-Situationen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die körperlichen Aspekte des Musizierens ohne Körperkontakt zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Wir schützen unsere Schüler*innen und uns Lehrende, indem wir nach Möglichkeit auf direkte Körperberührungen verzichten. Der didaktische Nutzen von Berührungen muss zwingend und für unsere Schüler*innen eindeutig erkennbar sein und entsprechend erläutert werden. Vorab muss das Einverständnis der Schüler*innen sichergestellt werden. Wir achten auf kleinste Anzeichen von Unbehagen: Von den Schüler*innen gesetzte Grenzen werden von uns respektiert: Nein heißt nein!

Wir schützen die Privatsphäre der Schüler*innen, auch bezüglich ihrer Familien. Die privaten Befindlichkeiten und Bedürfnisse der Lehrenden sind kein Thema im Unterricht. Kontakte über soziale Medien begrenzen wir auf Organisatorisches und auf unmittelbar den Unterricht betreffende Themen.

4.) Fürsorge und Transparenz

Wir vergewissern uns von Zeit zu Zeit durch Gespräche mit den Eltern, ob sich unsere Schüler*innen in unserem Unterricht wohl fühlen. Wir verfolgen aufmerksam etwaige Veränderungen im Verhalten unserer Schüler*innen. Wir holen uns Rat und Unterstützung, wenn wir Handlungs- und Unterstützungsbedarf erkennen. Wir kennen die Handlungsleitlinien der Musikschule für Situationen, in denen Schüler*innen gefährdet erscheinen, halten uns daran und sorgen entsprechend für Hilfe, wenn sie benötigt wird.

5.) Netzwerk und Feedback-Kultur

Wir halten untereinander Kontakt und pflegen Austausch über pädagogische Themen, neue Methoden und über gemeinsame Schüler*innen. Das so entstehende Netz gibt den Schüler*innen die Sicherheit eines Teams von Pädagog*innen und mindert das Abhängigkeitsverhältnis von einer einzelnen Lehrkraft. Wir pflegen eine kollegiale Feedback-Kultur: Wir wissen, dass es auch bei grundsätzlicher Sensibilität in engagiertem Unterricht zu Grenzfällen kommen kann, was den professionellen Umfang mit Nähe und Distanz angeht. Wenn wir dies bei uns und bei anderen bemerken, suchen wir das Gespräch mit Kolleg*innen, mit der Musikschulleitung und mit externen Fachleuten. Mit dem offenen Umgang mit unserem eigenen Verhalten und durch den aufmerksamen kollegialen Blick schützen wir uns auch vor unberechtigtem Verdacht.

6.) Selbstreflexion

Wir reflektieren unser eigenes Verhalten als Lehrperson, hinterfragen unsere Rolle in der jeweiligen Musikschulsituation (Lehrerende, Aufsichtsperson, Vertrauensperson, Bezugsperson etc.) und setzen falls notwendig Grenzen. Wir achten jedoch die Grenzen der eigenen Kompetenzen als Musikschullehrkraft und holen gegebenenfalls Hilfe. Bei unklaren oder problematischen Situationen im Unterricht verpflichten wir uns zu transparenter und zeitnaher Kommunikation (Kollegium, Fachgruppenleitung, zuständige Ansprechpersonen, Musikschulleitung).

7.) Unterrichtssetting

Wir sorgen möglichst für offen einsehbare und transparente Unterrichtssituationen, ein angenehmes Setting und eine förderliche Unterrichtsatmosphäre. Dies gilt besonders für das Unterrichten in privaten Räumen und ebenso für das Unterrichten im digitalen Raum – hier soll die persönliche Diskretion gewahrt und ein professionelles Arbeitsklima gewährleistet werden. Geschenke zu machen oder anzunehmen erfordert stets die Reflexion der Lehrkraft, um daraus resultierende Ansprüche oder Abhängigkeiten auszuschließen.

8.) Diversität

Wir pflegen einen respektvollen Umgang und eine angemessene Sprache in Bezug auf Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, Weltanschauung, Religion, ethnische Herkunft und Behinderung. Wir verhalten uns kultursensibel und begegnen mit Respekt den Werten und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise.

Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:

  • Gehen die Schüler*innen respektvoll miteinander um? Im Verhalten untereinander, in der direkten Kommunikation und sozialen Netzwerken?
  • Mobbing innerhalb der Schülerschaft darf nicht geduldet werden.
  • Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss sensibel gehandhabt werden; Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen.

Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft der Musikschule angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Es sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen eine Lösung gefunden und nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gefunden werden. Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles und der Musikschule führen.

Zusammenfassung: Wir handeln respektvoll und achten die persönlichen Grenzen anderer Menschen.

II. Intervention:

Alle Mitarbeitenden der Musikschule Hemmingen sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses oder sexualisiertes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Schüler*innen, aber auch von Schüler*innen untereinander zu reagieren. Alle Mitarbeitenden haben die Aufgabe, jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachzugehen. Handlungsweisend ist immer das Wohl der Schüler*in. Es ist Aufgabe der Schulleitung/des Vorstandes, entsprechend der folgenden Richtlinien jedem Verdachtsfall nachzugehen, eine rückhaltlose Aufklärung durchzuführen und sich klar zu positionieren. Bei ungerechtfertigten Beschuldigungen hat eine Rehabilitierung durch die Schulleitung/den Vorstand zu erfolgen.

Wie reagiere ich als Mitarbeiter*in, wenn ich einen Verdacht einer Grenzverletzung habe?

Da (sexualisierte) Gewalt häufig kein einmaliger Vorgang ist und mit Wiederholung gerechnet werden muss, ist auch schon nach dem ersten Vorfall sowohl bei vagem als auch erhärtetem Verdacht zuerst an die Sicherheit der Schüler*in zu denken. 

Jeder Verdacht wird ernst genommen! Ihm wird mit aller Sorgfalt nachgegangen, wie im folgenden Verfahren beschrieben. Das Einschalten von Presseorganen ist Mitarbeitenden der Musikschule grundsätzlich untersagt und muss zum Schutz der Betroffenen unbedingt vermieden werden.

  • Bei jedem Verdacht wird unverzüglich die Musikschulleitung/der Vorstand informiert.
  • Die Musikschulleitung bzw. der Vorstand stellt ein Krisenteam zusammen, das aus je einer Vertreter*in der Schulleitung/des Vorstandes, der Vertrauenslehrkräfte und des Kollegiums (ggf. des Betriebsrats) besteht.

Dieses Krisenteam kümmert sich um:

1.) Klärung der Sachlage:

  • Was ist von wem wann genau beobachtet worden?
  • Dokumentation der Beobachtungen

2.) Interpretation:

  • Was hat dies beim Wahrnehmenden ausgelöst?
  • Liegt eine Grenzverletzung vor?

3.) Festlegen der weiteren Vorgehensweise:

  • Wer aus dem Krisenteam spricht mit der Schüler*in?
  • Wer aus dem Krisenteam spricht mit der verdächtigen Person?
  • Wer aus dem Krisenteam spricht ggf. mit den Eltern?
  • Wird Unterstützung durch externe Berater*innen hinzugezogen?

Wird der Verdacht entkräftet,

  • wird die Lehrkraft umgehend und angemessen rehabilitiert. Es wird durch die Schulleitung/den Vorstand alles dafür getan, um den möglicherweise beschädigten Ruf wiederherzustellen.

Wird der Verdacht nicht entkräftet, sind durch das Krisenteam weitere Aufklärungsschritte erforderlich:

  • Die betreffende Lehrkraft wird so beschäftigt, dass sie nicht mehr auf die Schüler*in Einfluss nehmen kann. Bei Übergriffen unter Schüler*innen ist jeglicher Kontakt der beiden untereinander sofort zu unterbinden.
  • Alle Schritte des Verfahrens sind zu dokumentieren. Die Dokumente und Aufzeichnungen werden so lange aufgehoben, wie sie zum weiteren Verfahren benötigt werden.
  • Bei Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Grenzverletzungen durch Lehrkräfte tritt in der Güterabwägung der Datenschutz grundsätzlich hinter dem Kinderschutz zurück. Das bedeutet, dass Informationen über beteiligte Personen an die Schulleitung oder eine Beratungsstelle weitergegeben werden dürfen, wenn dies zum Schutze der Schüler*in nötig erscheint.
  • Dem betroffenen Kind/Jugendlichen/Schüler*in und seiner Familie wird Hilfe und Beratung angeboten.
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen können ergriffen werden (Ermahnung, Abmahnung, fristlose Kündigung)
  • Bei erhärteten Verdachtsfällen auf eine strafbare Handlung werden ggf. die Polizei oder das Jugendamt eingeschaltet. Dies geschieht auch in Abhängigkeit davon, ob die Situation beispielsweise bei einer Kooperationspartner*in wie einer allgemeinbildenden Schule aufgetreten ist, die in bestimmten Fällen die Einschaltung von Polizei oder Jugendamt zwingend vorsieht.

Ansprechpersonen innerhalb der Musikschule Hemmingen:

  • Herr Fabian Wankmüller (Schulleiter)
    Hohe Bünte 2
    30966 Hemmingen
    Telefon: 0511-428695
    wankmueller@musikschulehemmingen.de
  • Frau Avid Sagheb Talebi (Vertrauenslehrkraft)
    Hohe Bünte 2
    30966 Hemmingen
    Telefon: 0511-428685
    saghebtalebi@musikschulehemmingen.de
  • Herr Lars Neumann (Vertrauenslehrkraft)
    Hohe Bünte 2
    30966 Hemmingen
    Telefon: 0511-428685
    neumann@musikschulehemmingen.de

Externe Beratung bieten:

  • Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Region Hannover
    Jugendhilfestation Ronnenberg
    Telefon: 0511/ 616 211 29
    Montags, dienstags, donnerstags  8 – 15.30 Uhr. mittwochs 8 – 17 Uhr, freitags 8 – 12.30 Uhr
    Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung
  • Familien- und Erziehungsberatungsstelle der Region Hannover
    Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien
    Telefon: 0511/ 616 23630   
    Offene Sprechstunde dienstags 15 – 16 Uhr (ohne Anmeldung)
    Vor Ort im Hemminger Rathaus, Raum U.15  Telefon: 0511/ 4103 148
    Offene Sprechstunde donnerstags 15.30 – 17 Uhr in geraden Wochen
  • www.violetta-hannover.de/beratungsstelle
  • www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Soziales/Kinder-Jugendliche/Beratung/Fachberatungsstelle-valeo-Beratung-bei-sexualisierter-Gewalt-an-Kindern-und-Jugendlichen
  • www.anstoss-hannover.de
  • Weitere Hilfs- und Beratungsangebote auf der Webseite der Jugendpflege der Stadt Hemmingen:
    https://jugendpflege-hemmingen.de/hilfe-und-beratung/